Von Germeringern...

 

Stiftungszweck

Die Stiftung dient der Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen i.S. des § 53 der Abgabenordnung (Mildtätigkeit). Dazu gehören vor allem Kranke, Alte, Menschen in Notlagen.

Die Stiftung dient des Weiteren der Förderung der im § 52 Abs. 2 Satz 1 AO unter folgenden Nummern genannten Zwecken:

Nr. 4 Jugend- und Altenhilfe

Nr. 7 Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe

Nr. 9 Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten.

Wir fördern

Die Stiftung verwirklicht ihre Stiftungszwecke nach § 58 Nr. 1 AO durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts oder juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Einzelpersonen können nach einem Bedürftigkeitsnachweis gem. § 53 AO auch direkt unterstützt werden.

Bei der Förderung der genannten Zwecke muss ein örtlicher Bezug zur Stadt Germering gegeben sein.

 

 ... für Germeringer.