Stiften und Spenden

Was bewirken Sie als Spender?

Ihr Geld geht direkt in die von uns geförderten Projekte. Wir dürfen Ihnen besonders die von uns verwalteten Treuhandstiftungen ans Herz legen. Diese verfolgen vielfach dieselben Stiftungszwecke wie die Germeringer Sozialstiftung. Bitte wählen Sie aus, welcher Zweck Ihnen förderungswürdig erscheint, und spenden Sie auf das entsprechende Konto einer Treuhandstiftung! Eine Übersicht über Stiftungszwecke und Kontonummern finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Sie beschenken damit Ihre Mitbürger. Und Sie beschenken auch sich selbst!

Sowohl freudige als auch traurige Anlässe sind einen Gedanken an die Germeringer Sozialstiftung wert.
Wir freuen uns, dass immer mehr Menschen bei runden Geburtstagen und Jubiläen, aber auch bei Todesfällen daran denken, statt eines Geschenkes oder Kranzspende, das Geld für Projekte der Germeringer Sozialstiftung zu geben.

 

Stiftungszwecke nach Stiftungen

 

Germeringer Sozial St

M. Rank St

H. Kestel St.

G u. K Walcher St

M&G Strobl St.

I. Melchert St.

§ der AO

Allgemein fördern:

Mildtätigkeit

X

X

X

X

X

  §53

Wohlfahrtspflege

X

X

X

 

X

 

§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9

Jugend- und Altenhilfe

X

X

 

X

 

  §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4
Erziehung, Volks- und Berufsbildung X           §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7
Speziell fördern:

Hospiz

 

 

X

 

X

X §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9

Frauenhaus

 

 

X

 

 

X §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9

 

Konten der Stiftungen

Germeringer Sozialstiftung DE11 7005 3070 0001 4447 51
Hildegard Kestel Stiftung DE85 7005 3070 0031 6207 01
Ingeborg Melchert Stiftung DE78 7005 3070 0032 2834 34
Mathilde Rank Stiftung DE63 7005 3070 0001 6900 98
G u. K. Walcher Stiftung DE90 7005 3070 0031 5150 75
Spendenkonto Hospiz / Frauenhaus DE85 7005 3070 0031 9439 05 (Max & Gabriele Strobl Stiftung)

 

Bitte nennen Sie Ihre Adresse und den Verwendungszweck in der Überweisung.

 

 

Nachlässe: Ein wichtiger Baustein für unser Stiftungsvermögen

Die Kraft des Germeringer Stiftungsverbundes ist vor allem hochherzigen Nachlassgebern geschuldet, die "ihrem" Germering große Beträge als Grundlage für große Projekte testamentarisch zugewendet haben.

Wer überlegt, einen Teil seines Nachlasses sozialen Zwecken zu widmen, für den ist die Germeringer Sozialstiftung der Partner der Wahl.

Rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne.

Spenden: Ein unerlässlicher Baustein für die Projektförderung

Warum benötigt die Germeringer Sozialstiftung Spenden? Die Antwort ist einfach: Zunächst sind praktisch fast zwei Drittel des Vermögens für die beiden großen Projekte, Hospiz und Frauenhaus gewidmet worden. Außerdem dürfen Stiftungsvermögen laut Gesetz nicht zur Projektförderung genutzt werden, sondern nur deren Erträge, denn das Stiftungsvermögen muss erhalten werden.

Deshalb brauchen wir Spenden. Nur so können wir Projekte nachhaltig fördern.

Werden Sie Stiftererin oder Stifter durch eine Zustiftung

Mit eine Mindesteinlage von 1000,-- €, „Zustiftung“ genannt, erhöhen Sie das Grundstockvermögen, also die Vermögensbasis der Stiftung und erwerben den Titel „Stifter“ oder „Stifterin“.